Informationen

Sie suchen nach einer verlässlichen und qualifizierten Betreuung für Ihr Kind, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können?

Dann ist die Kindertagespflege eine gute Wahl. Besonders für die kleinen Kinder im Alter von bis zu 3 Jahren ist die Betreuung bei einer Tagesmutter ein geeignetes Angebot. Als familienähnliche Betreuungsform bietet die Tagespflege viele Vorteile wie:

 

- variable Festlegung des Betreuungsbedarfs

- private häusliche Atmosphäre

- kleine, überschaubare, familiäre Gruppe

- Betreuung durch eine feste Bezugsperson

 

Die Kindertagespflege findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson statt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen anzubieten.


Kosten der Tagespflege

Die Höhe des monatlichen Kostenbeitrages für die Kindertagespflege richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen und der gebuchten Betreuungszeit. Mit dem Festsetzungsbescheid wird Ihr Einkommen einer Einkommensstufe der Elternbeitragstabelle zugeordnet und der monatliche Kostenbeitrag festgesetzt.

 

Liegt Ihr maßgebliches Jahreseinkommen unter 18.000 €, werden keine Elternbeiträge erhoben.

 

Besuchen 2 oder mehrere Kinder einer Familie, gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, so werden keine weiteren Beiträge erhoben. Gleiches gilt bei der Kindertagespflege oder bei der Kombination Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege.

ACHTUNG ab 01.08.2018 gibt es eine neue Beitragstabelle 

Der Elternbeitrag bezieht sich nur auf die Ibbenbürener Eltern.

Quelle: Stadt Ibbenbüren Stand 01.08.2018


Fördervoraussetzungen

 

Für Kinder ab einem Jahr besteht ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Den Eltern soll ein bedarfsgerechtes Angebot gemacht werden. Bedarfsgerecht ist ein Angebot, wenn die Erziehungsberechtigten dadurch Erwerbstätigkeit oder Schulausbildung und Kindertagesbetreuung besser miteinander vereinbaren können. Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung wird unter Berücksichtigung der o. g. Rahmenbedingungen erfüllt, wenn mindestens ein Angebot von 20 Stunden pro Woche gemacht wird. Ein höherer Betreuungsbedarf ist entsprechend nachzuweisen.


Weitere Informationen

 

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

- Kinderbetreuung

- Leitfaden für Eltern

- Kindertagespflege